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BF "17" Fahranfänger

Der Antrag wird über uns gestellt. Vor Erreichen des 18. Lebensjahres darf ein Kraftfahrzeug der Klasse B bzw.BE nur in Begleitung einer in der Prüfbescheinigung benannten Begleitperson geführt werden. Nach Bestehen der praktischen Prüfung bekommt der Bewerber eine Begleiterbescheinigung ausgehändigt, die noch drei Monate nach Erreichen des 18. Lebensjahres zum Fahren auch ohne Begleiter berechtigt. Nach Vollendung de 18. Lebensjahres wird der Kartenführerschein automatisch zugeschickt.

Begleiter

Begleiter eines "17 Jährigen Fahranfängers" kann jeder ab 30 Jahre sein, welcher mindestens fünf Jahre ununterbrochen eine Fahrerlaubnis für Klasse B (Auto) besitzt und nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister hat. Während der Fahrten gilt für den Begleiter die 0,5-Promille-Grenze. Zu den Begleiterauflagen gehört zudem, dass er nicht unter Drogeneinfluss stehen darf. Verantwortlich dafür, dass diese Auflagen eingehalten werden, ist der Fahranfänger selbst. Das "Begleitete Fahren" darf nur in Deutschland und Österreich durchgeführt werden.