Unsere Ausbildungsklassen
In den folgenden Klassen kannst du bei uns eine Fahrerlaubnis erwerben.
Klasse B
KLasse BE
Klasse B96
Klasse AM
Klasse A1
Klasse A2
Klasse A
Auto Führerschein (Klasse B)
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse oder einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen (ohne Führersitz). Auch mit Anhänger möglich. Mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg oder bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
Alter: ab 18 Jahre
ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren begleitetem Fahren
Klasse BE
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug
der Klasse B und einem Anhänger, die
als Kombination nicht unter B fallen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf mehr
als 750 kg, jedoch maximal 3.500 kg betragen. Die Fahrzeugkombination darf maximal 7.000 kg betragen.
- info: Der Erwerb ist nur möglich wenn der Klasse B Führerschein schon vorhanden ist oder in Kombination mit Klasse B erworben wird.
Klasse B96
Kombination der Klasse B Kraftfahrzeug mit Anhänger (zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers mehr als 750 kg) mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3.500 kg und 4.250 kg.
- info: Der Erwerb ist nur möglich wenn der Klasse B Führerschein schon vorhanden, ist oder in Kombination mit Klasse B erworben wird.
Klasse AM ( Roller)
gültig für zweirädrige Kleinkrafträder
mit maximal 45km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) und unter
50ccm bei Verbrennungsmotor
/ max. 4 kW bei Elektromo- tor.
Dreirädrige Kleinkrafträder mit bbH von maximal
45 km/h, Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren und maximal
4 kW bei Diesel /Elektromotor. Vierrädrige Leicht-Kfz mit bbh maximal 45 km/h und Hubraum maximal 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren, bzw. Leistung von maximal 4 kW bei Diesel-/Elektromotor. Die Leermasse beträgt maximal 350 kg.
Alter: ab 16 Jahre
Klasse A1 ( Kleinkrafträder)
Sonstige Regelungen: Einschluss Klasse AM, Geschwindigkeitsbeschränkung
80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt.
Gültig für Krafträder mit Hubraum maximal 125 ccm
und Leistung von maximal 11 kW.
Das Verhältnis von Leistung/Gewicht beträgt maximal 0,1 kW/kg. Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h; Leistung maximal 15 kW.
Alter: ab 16 Jahre
Klasse A2
Sonstige Regelungen: Einschluss Klasse AM, A1;
Bei zweijährigem Vorbesitz der
Klasse "A1" nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Gültig für Krafträder mit Leistung von maximal 35 kW.
Das Verhältnis von Leistung/Gewicht beträgt maximal
0,2 kW/kg.
Alter: ab 18 Jahre
Klasse A
Sonstige Regelungen: Bei zweijährigem
Vorbesitz der Klasse "A2" nur praktische,
aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Gültig für Krafträder mit Hubraum über 50 ccm oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von über 45 km/h. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einem Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 kW, Leistung über 15 kW.
Alter: 20 Jahre bei Aufstieg von "A2" auf "A", 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb.